Kündigung erhalten? Fachanwalt für Arbeitsrecht in München
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Führungskräfte nach einer Kündigung – von der ersten Prüfung der Kündigung über das Kündigungsschutzverfahren bis hin zu einer Einigung mit dem Arbeitgeber oder einer gerichtlichen Entscheidung.
Entscheidend ist dabei nicht nur, ob die Kündigung wirksam ist, sondern welches Ergebnis Sie erreichen möchten: den Arbeitsplatz behalten oder Ihre Verhandlungsposition stärken, um das Arbeitsverhältnis zu bestmöglichen Bedingungen beenden.
Kündigung prüfen lassen
Nach einer Kündigung prüfe ich zunächst Ihre rechtliche Ausgangslage und bespreche mit Ihnen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten.
Dabei können insbesondere folgende Punkte eine Rolle spielen:
- Form der Kündigung
- Kündigungsgrund und Kündigungsfrist
- allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz
- mögliche Fehler des Arbeitgebers
- Chancen eines Kündigungsschutzverfahrens
Anschließend erhalten Sie von mir eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der strategisch sinnvollen nächsten Schritte.
Warum Sie sofort handeln sollten: die Drei-Wochen-Frist nach einer Kündigung
Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. In der Regel muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn rechtliche Gründe gegen sie sprechen.
Deshalb sollten Sie eine Kündigung möglichst frühzeitig prüfen lassen. Das bedeutet nicht automatisch, dass anschließend geklagt werden muss. Zunächst geht es darum, Ihre rechtliche Position und Ihre Handlungsmöglichkeiten zu kennen.
Kündigungsschutzklage – auch wenn Sie nicht zurück zum Arbeitgeber möchten
Viele Arbeitnehmer verbinden eine Kündigungsschutzklage ausschließlich mit dem Ziel, ihren Arbeitsplatz zu behalten. In der Praxis kann sie jedoch auch ein wichtiges Instrument sein, um die eigene Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber zu verbessern.
Hat eine Kündigung rechtliche Schwächen, entsteht für den Arbeitgeber das Risiko, dass sie vor Gericht keinen Bestand hat. Daraus können sich Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung ergeben. Je nach Situation können dabei beispielsweise eine Abfindung, eine Freistellung oder Regelungen zum Arbeitszeugnis eine Rolle spielen.
Entscheidend ist für mich deshalb nicht allein die Frage, ob gegen eine Kündigung vorgegangen werden kann. Ebenso wichtig ist die Frage, welches Ergebnis für Sie persönlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Welche Kündigungen ich prüfe
Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Art der Kündigung. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer insbesondere bei:
- betriebsbedingten Kündigungen
- verhaltensbedingten Kündigungen
- personenbedingten Kündigungen
- krankheitsbedingten Kündigungen
- außerordentlichen und fristlosen Kündigungen
Welche Angriffspunkte bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Was sollten Sie nach einer Kündigung vermeiden?
Gerade unmittelbar nach einer Kündigung werden häufig Entscheidungen getroffen, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
Sie sollten deshalb insbesondere keine Vereinbarungen oder Verzichtserklärungen vorschnell unterschreiben und wichtige Gespräche mit dem Arbeitgeber nicht unvorbereitet führen.
Auch die Annahme, gegen die Kündigung könne „sowieso nichts mehr gemacht werden“, ist häufig voreilig.
Zunächst sollte klar sein, welche Möglichkeiten bestehen und welches Ziel Sie erreichen möchten.
Wie ich Sie bei einer Kündigung unterstütze
Ihre Ziele bestimmen die Strategie: Nach der Prüfung Ihrer Kündigung besprechen wir, welches Ergebnis für Sie persönlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei gibt es kein Standardverfahren.
Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten, steht die Durchsetzung Ihres Kündigungsschutzes im Vordergrund. Möchten Sie das Unternehmen verlassen, kann es darum gehen, Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung, Freistellung, ein gewünschtes Arbeitszeugnis und weitere Trennungsbedingungen bestmöglich zu nutzen.
Die maximale Konfrontation ist dabei häufig nicht der beste Weg. Entscheidend ist die Strategie, die in Ihrer konkreten Situation die stärkste Position schafft. Meine Unterstützung umfasst insbesondere:
- Erste Prüfung der Kündigung
- Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten
- Vorbereitung und Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Entwicklung einer auf Ihre Ziele abgestimmten Strategie
Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen
Bei einer Kündigung zählt Zeit. Übersenden Sie mir für eine erste Prüfung möglichst das Kündigungsschreiben, die Entgeltabrechnungen und Ihren Arbeitsvertrag und schildern Sie Ihre Situation.
Auf dieser Grundlage können wir klären, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte für Ihr Ziel sinnvoll sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf meiner Service-Seite.
Nutzen Sie bevorzugt das Kontaktformular oder senden Sie mir eine E-Mail und schildern Sie Ihre Situation kurz.
Häufig gestellte Fragen zu Kündigung und Kündigungsschutzklage
Vermeiden Sie unüberlegte Schritte wie eine vorschnelle Krankschreibung. Entscheidend ist die Drei-Wochen-Frist, um nach Zugang der Kündigung ggf. eine Kündigungsschutzklage einreichen zu können. Lassen Sie Ihre Unterlagen unverzüglich rechtlich prüfen.
Sie haben ab Zugang der schriftlichen Kündigung exakt drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als rechtswirksam.
Nein. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dazu zählen regelmäßig zulässige Kündigungsgründe, einzuhaltende Fristen, die Anhörung des Betriebsrats sowie der allgemeine oder besondere Kündigungsschutz.
Nein, eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und wird ohne Ihre Unterschrift wirksam. Unterschreiben Sie vor Ort keine Empfangsbestätigungen, Aufhebungsverträge oder Verzichtserklärungen ohne vorherige Prüfung.
Ja, bei einer ordentlichen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unverändert fort. Eine Ausnahme gilt bei einer fristlosen Kündigung oder wenn der Arbeitgeber eine Freistellung erklärt.
Ja. Sie müssen sich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Bei Fristversäumnissen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Das hängt von den Erfolgsaussichten und Ihren Zielen ab. Eine Klage dient nicht nur dem Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern ist meist die Voraussetzung, um eine Abfindung oder Freistellung zu verhandeln.
Nein. Eine Einigung kann einerseits auch innerhalb der Klagefrist von drei Wochen außergerichtlich erzielt werden. Ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht ist meist auch keine unerbittliche Konfrontation. Die weit überwiegende Mehrheit der Kündigungsschutzverfahren endet nicht mit einem streitigen Urteil, sondern durch eine Einigung (Vergleich) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Nach Klageeinreichung beraumt das Arbeitsgericht zunächst einen kurzen Gütetermin an, um eine gütliche Einigung zu versuchen. Kommt keine Einigung (Vergleich) zustande, folgt nach wechselseitigen schriftlichen Stellungnahmen ein Kammertermin zum Abschluss und ein Urteil. Das erstinstanzliche Verfahren kann dabei mehrere Monate dauern.