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Service & Kosten – Persönlich. Effizient. Transparent.

Wenn Ihr Job auf dem Spiel steht, möchten Sie nicht nur wissen, wie Ihre rechtliche Position aussieht, sondern auch, wie die Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt abläuft und welche Kosten entstehen.

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Anfrage stellen, welche Unterlagen ich benötige und wie die Abrechnung erfolgt.

Persönliche Betreuung durch den Fachanwalt

Ihr Anliegen wird von Beginn an grundsätzlich persönlich durch mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut. Sie haben damit einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmt.

Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen ist mir wichtig, nicht nur die rechtliche Situation zu betrachten. Entscheidend ist auch, welches persönliche und wirtschaftliche Ziel Sie erreichen möchten.

So beginnt unsere Zusammenarbeit

Für eine schnelle erste Einschätzung benötige ich zunächst die wesentlichen Informationen und Unterlagen zu Ihrem Fall.

Schildern Sie Ihre Situation bitte kurz und übersichtlich. Nutzen Sie für Ihre Erstanfrage bevorzugt das Kontaktformular oder schreiben Sie eine E-Mail.

Zur Vorbereitung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag oder Abfindungsangebot
  • Arbeitsvertrag
  • Die letzten 6 Entgeltabrechnungen
  • Kontaktdaten der Ansprechpartner im Unternehmen
  • Angaben zu einer eventuellen Rechtsschutzversicherung

Digitale Übermittlung Ihrer Unterlagen als PDF

Senden Sie mehrseitige Dokumente bitte als zusammenhängende PDF-Datei. Bitte vermeiden Sie Einzelfotos (JPG, HEIC) oder unvollständige Dokumente. Das ermöglicht eine schnelle Sichtung und Bearbeitung.

Hinweis zu KI-generierten Anfragen

Bitte nutzen Sie bevorzugt das Kontaktformular und verzichten beim Erstkontakt auf seitenlange, von KI-Systemen erstellte Sachverhaltsdarstellungen und rechtliche Bewertungen. Diese erschweren die schnelle Erfassung der entscheidenden Fakten. Für eine erste Einschätzung sind die konkreten Eckdaten und Originaldokumente entscheidend.

Transparent – Kosten und Abrechnung

Eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung setzt die gründliche Durchsicht Ihrer Unterlagen voraus. Eine kursorische oder kostenlose Erstberatung biete ich daher nicht an. Selbstverständlich informiere ich Sie vor dem Beginn kostenpflichtiger Tätigkeiten transparent über die voraussichtlich entstehenden Gebühren.

  • Gesetzliche Gebühren (RVG): Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Gegenstandswert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit – bei einer Kündigung liegt dieser regelmäßig bei drei Bruttomonatsgehältern. Weitere Themen oder Regelungen erhöhen den Gegenstandswert.
  • Abfindung und Anwaltskosten: Soweit keine besondere Gebührenvereinbarung getroffen wurde, erhöht die Höhe der erstrittenen Abfindung den Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich nicht. Das Anwaltshonorar berechnet sich also im Regelfall nicht als prozentuale Erfolgsbeteiligung an Ihrer Abfindung.
  • Rechtsschutzversicherung: Sofern eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht besteht, übernimmt diese bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalls die Anwalts- und Gerichtskosten für Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen. Kostenschuldner bleibt jedoch auch in diesem Fall stets der Mandant. Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Deckungsanfrage.
  • Keine Beratungshilfe / PKH: Aus organisatorischen Gründen kann ich keine Mandate auf Basis von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe übernehmen.

Wichtiger Hinweis zum Mandatsbeginn

Die Übersendung einer Anfrage über die Website oder per E-Mail begründet noch kein Mandatsverhältnis. Erst mit meiner ausdrücklichen Bestätigung kommt das Mandat zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt keine Fristenüberwachung durch die Kanzlei

FAQ

Häufig gestellt Fragen zu Service und Kosten

Wenn Arbeitsrechtsschutz vereinbart wurde und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Die konkrete Deckungszusage muss jedoch geprüft werden, insbesondere bei Aufhebungsverträgen verweigern Rechtsschutzversicherungen häufig zu Unrecht die Kostenübernahme.

Die Kosten hängen vom Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit ab. Eine genaue Einschätzung ist erst möglich, wenn die konkrete Situation bekannt ist. Vor einer Beauftragung sollten die Kosten transparent besprochen werden.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Dies ist in § 12a Abs. 1 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Das unterscheidet das Arbeitsrecht in diesem Punkt vom allgemeinen Zivilrecht.

Am besten nutzen Sie das Kontaktformular oder senden eine E-Mail. Bitte schildern Sie Ihre Situation möglichst kompakt und übermitteln Sie relevante Unterlagen, insbesondere das Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag. So kann die Anfrage kurzfristig und strukturiert geprüft werden. Wir bitten Sie, von mehrseitigen KI-generierten Ausführungen abzusehen, da diese die Sachverhaltserfassung erschweren.

Eine seriöse Bewertung einer Kündigung ist regelmäßig nicht ohne Prüfung der Unterlagen möglich, außer die Kündigung ist wegen eines offensichtlichen Formfehlers unwirksam. Entscheidend sind unter anderem Kündigungsgrund, Betriebsgröße, Betriebszugehörigkeit, Arbeitsvertrag und weitere Umstände. Deshalb beginnt die Prüfung strukturiert anhand der wesentlichen Informationen und Dokumente. Auch nach einer ersten Prüfung anhand der Unterlagen, kann nur eine vorläufige Einschätzung erfolgen, da regelmäßig wenig zum konkreten Kündigungsgrund bekannt ist.

Nein, die Kanzlei konzentriert sich bewusst auf einen spezialisierten Bereich:

  • Kündigungen,
  • Kündigungsschutzverfahren,
  • Aufhebungsverträge,
  • Abfindungsverhandlungen.

Andere arbeitsrechtliche Fragestellungen ohne Bezug zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehören grundsätzlich nicht zum Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.

Die Kanzlei ist nicht auf eigenständige Mobbingverfahren spezialisiert. Wenn ein Konflikt am Arbeitsplatz jedoch zu einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einer geplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, kann eine Prüfung im Rahmen dieser Spezialisierung sinnvoll sein.

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